Auswirkungen des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) auf Offenlegungen

Am 01.08.2022 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) in Kraft.

Am 01.08.2022 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) in Kraft.

Bis zum 31.07.2022 können die Offenlegungen wie gewohnt mit edrewe an den Bundesanzeiger übermittelt werden.

Ab dem 01.08.2022 ergeben sich folgende Änderungen:

  • Offenlegungen von Wirtschaftsjahren mit Beginn vor dem 01.01.2022 können weiterhin per edrewe an den Bundesanzeiger übermittelt werden.
  • Offenlegungen von Wirtschaftsjahren mit Beginn ab dem 01.01.2022 müssen an das Unternehmensregister übermittelt werden (z.B. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2022 oder Rumpfwirtschaftsjahre mit Beginn am 01.01.2022).

In Fällen bei Wirtschaftsjahren mit Beginn ab dem 01.01.2022 kann die Abgabe mit edrewe bis zum 31.07.2022 (z.B. Rumpfwirtschaftsjahre mit Beginn am 01.01.2022) erfolgen. Ab dem 01.08.2022 können Wirtschaftsjahre mit Beginn ab dem 01.01.2022 hilfsweise direkt über das Portal vom Bundesanzeiger Verlag übermittelt werden.

Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung für die Übermittlung an das Unternehmensregister. Hierzu muss die neue Schnittstelle (Veröffentlichung der Schnittstellenbeschreibung am 24.06.2022) implementiert werden.

Mit Inkrafttreten des DiRUG kommt die Pflicht zur elektronischen Identitätsprüfung für Übermittler von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten. Natürliche Personen haben im Rahmen der Übermittlung an das Unternehmensregister eine einmalige elektronische Identifizierung durchzuführen. Hierbei erhalten Sie einmalig den Code zur Identifizierung Ihrer Person; diesen Code benötigen Sie in edrewe zukünftig im Übermittlungsdialog für die Offenlegung von Wirtschaftsjahren mit Beginn ab dem 01.01.2022. Die elektronische Identifizierung von natürlichen Personen als berechtigte Übermittler kann – laut Aussage des Bundesanzeiger Verlags – bereits ab dem 01.08.2022 erfolgen. Für weitere Informationen hierzu verweisen wir auf https://www.bundesanzeiger-verlag.de/evidenzwesen/gesetz-zur-umsetzung-der-digitalisierungsrichtlinie-dirug/, insbesondere auf die dort vorhandene PDF-Datei unter Download.

 

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