Änderungen beim Bankabruf ab 01.11.2025

Ende des Kontoauszugsformats „MT940“ ab dem 1. November 2025

Die Deutsche Kreditwirtschaft hat nach über 30 Jahren beschlossen, das Kontoauszugsformat „MT940“ abzuschalten und ab dem 01.11.2025 ausschließlich das moderne CAMT-Format zu verwenden. In der Folge wird das Rechenzentrum der eurodata ab dem genannten Stichtag von den Banken ausschließlich mit Bankumsätzen im neuen CAMT-Format beliefert.

Bitte beachten: In diesem Zusammenhang kann sich bei Ihren Mandanten und in der Buchführung der eigenen Kanzlei ggf. organisatorischer Handlungsbedarf ergeben.

Sollten Sie in edrewe die Bankumsätze Ihrer Mandanten oder der eigenen Kanzleibuchführung bereits über das Rechenzentrum der eurodata abrufen, funktioniert dies auch nach erfolgter Umstellung am 01.11.2025 problemlos. Die eurodata hat alle erforderlichen technischen Maßnahmen ergriffen, damit der Umstieg reibungslos verläuft und Sie in der Finanzbuchhaltung nahtlos weiterarbeiten können.

Grundsätzlich unterscheidet sich das CAMT-Format nochmal in verschiedene Varianten. Als Nachfolger des MT940 wird künftig das CAMT.053-Format geliefert. Es enthalt die gebuchten Umsätze und Tagesendsalden und ist somit das für die Buchhaltung relevante Format. Daneben gibt es noch das CAMT.052-Format (als Nachfolge des MT942-Formates), das die vorläufigen Buchungen ohne Tagesendsalden enthält, da es mehrfach täglich abgerufen werden kann und zur aktuellen täglichen Liquiditätssteuerung dient.

Der manuelle Import einer lokalen Datei im neuen CAMT.053-Format ist bereits jetzt schon in den Bankbuchungen möglich und bietet auch weiterhin eine ergänzende Möglichkeit des Datenimports.

Über den RZ-Abruf wird ausschließlich das CAMT.053-Format geliefert.

Manche Banken werden nach aktuellem Stand allerdings in ihrem Internet-Online-Banking nur das CAMT.052-Format zur Verfügung stellen, z. B. die Sparkassen. Das bedeutet, dass Sie sich mit Ihren Mandanten abstimmen müssen, wenn Sie nicht den RZ-Abruf nutzen. Eventuell sind für einen alternativen CSV-Import neue Import-Vorlagen anzulegen. Der Export in SFirm liefert das notwendige CAMT.053-Format.

Da das CAMT-Format jedoch eine veränderte Datenstruktur mit sich bringt, kann es passieren, dass bereits angelegte Suchmuster für die Bankbuchungen nicht mehr greifen und ggf. einmalig von Ihnen angepasst werden müssen.

Beachten Sie bitte außerdem, dass im alten MT940-Format angelieferte Sammelbuchungen im neuen CAMT-Format nicht mehr als Sammelbuchung, sondern als Einzelbuchungen angezeigt werden. Dies hat den großen Vorteil, dass die Kontierung der Umsätze nun automatisiert über Suchmuster und den automatischen OP-Ausgleich erfolgen kann. Eine aufwendige manuelle Suche der Belege über den OP-Assistenten ist damit hinfällig.

In diesem Zusammenhang gilt jedoch auch zu beachten, dass bisher in Sammelbuchungen versteckte Einzelumsätze wie z. B. Gehaltszahlungen an Mitarbeiter, mit dem CAMT-Format sichtbar werden können. Kanzleileiter sollten daher im Rahmen der Kanzleibuchhaltung prüfen, ob Mitarbeiter Zugriff auf die Bank in edrewe haben und entsprechend sensible Zahlungen einsehen könnten.

Dies gilt auch für den Rechenzentrumsabruf in den Mandantenportalen PISA Finanzen und capitain.io. Auch dort kommt es regelmäßig vor, dass ein Mitarbeiter Ihres Mandanten Zugriff auf die Bank hat und so zukünftig unerwünschten Einblick in z. B. Gehaltszahlungen erhält.

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