Ab 8. Oktober 2025
Ab dem 09.10.2025 schreibt eine neue EU-Verordnung allen Banken vor, innerhalb des Euro-Zahlungsverkehrsraums vor Freigabe einer Überweisung zu prüfen, ob der eingetragene Empfänger zu den bei der empfangenen Bank hinterlegten Angaben der IBAN passt (Verification of Payee). Dies soll mehr Schutz vor Betrug und weniger Risiko bei Überweisungen bieten und damit die Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr erhöhen.
Wie funktioniert VoP?
Die Bank prüft die Kombination aus Empfängername und IBAN und gibt das Ergebnis in einem Ampelsystem zurück:
- Grün / Match: Name und IBAN stimmen überein.
- Gelb / Close-Match: Leichte Abweichung, z. B. Tippfehler. Der korrekte Name wird ggf. zurückgemeldet.
- Rot / No-Match: Keine Übereinstimmung.
Nach Erhalt des Ergebnisses kann der Mandant dann entscheiden, ob Zahlungen ausgeführt oder storniert werden sollen.
Wichtige Hinweise für edrewe Nutzer:
- Der besagte Abgleich von Empfänger und IBAN findet nicht in edrewe, sondern ausschließlich seitens der ausführenden Banken statt.
- Sollten Sie für Ihre Mandanten in edrewe eine SEPA-Zahlungsdatei erstellen, empfehlen wir, in den Zahlungskonten der Kreditoren die Eintragungen im Feld „Bezeichnung“ auf korrekte Angaben zu prüfen. Hier sollte der Kontoinhabername der Person oder des Unternehmens stehen.
So können spätere Probleme bei der Ausführung der Überweisung in der Bank des Mandanten vermieden werden.
Diese Empfehlung gilt auch für alle selbstbuchenden Mandanten, die von Ihrer Kanzlei betreut werden und ebenfalls SEPA-Zahlungsdateien erstellen.