Organisatorisches

Hier finden Sie alle organisatorischen Hilfsmittel zur Einrichtung und Mandatsbearbeitung mit edrewe

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung

Formular zum Einrichten von neuen und Ändern von bestehenden Benutzern

Formular zum Einrichten von neuen und Ändern von bestehenden Selbstbuchern

Formular zum Verschieben von Mandanten zu anderen Beratern

Um einen reibungslosen Einstieg in dieses für den Mandanten sehr bequeme Umsatzabrufverfahren zu erreichen, sind folgenden Schritte notwendig.

  • Schritt 1:

Der Mandant schließt mit seiner Hausbank eine Vereinbarung über den beleglosen Datenaustausch unter Einschaltung eines Service-Rechenzentrums. In diesem Ordner sind einige Blankovereinbarungen beispielhaft hinterlegt.

Bitte beachten Sie allerdings, dass viele Banken eigene Vordrucke entwickelt haben und nur die eigenen Vordrucke anerkennen.

  • Schritt 2:

Die Hausbank veranlasst bei dem für Sie zuständigen Bank-Rechenzentrum, dass das Konto des Mandanten für den elektronischen Zahlungsverkehr freigeschaltet wird.

  • Schritt 3:

Nachdem in edrewe das Finanzbuchhaltungskonto für die jeweilige Bank mit der Bankverbindung verknüpft wurde, können Sie die Kontoumsätze über das eurodata Rechenzentrum abrufen.

Bitte beachten:

Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass im Bankenverkehr sehr viel Wert darauf gelegt wird, dass alle beschriebenen Schritte auch im zeitlichen Ablauf exakt eingehalten werden. Sofern Sie einem Mandanten den Service anbieten wollen, sollten sie also etwas Vorlaufzeit (ca. 2 Wochen) einplanen.

Vorlage einer Vereinbarung zum Abruf der Kontoauszugsdaten unter Einschaltung des eurodata Service-Rechenzentrums

Vorlage einer Vereinbarung zum Abruf der Kontoauszugsdaten unter Einschaltung des eurodata Service-Rechenzentrums

Vorlage einer Vereinbarung zum Beenden oder Ändern von Kontoauszugsdaten zwischen Mandant und eurodata Service-Rechenzentrum

Mit den hier aufgeführten Banken besteht bereits eine Vereinbarung zum Abruf von Kontoauszugsinformationen